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Der öV ist auf eine zuverlässige, sichere Versorgung mit elektrischer Energie angewiesen. Das Jahr 2022 hat der öV-Branche aufgezeigt, dass die Versorgung mit Energie nicht selbstverständlich ist. Die VöV-Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» hat jetzt eine Branchendokumentation erarbeitet, welche die für Transportunternehmen notwendigen Schritte bei einer Strommangellage aufzeigt.
Die SBB und die VöV-Kommission Infrastruktur (KIS) hatten bereits 2020 die Ergebnisse der nationalen Risikoanalyse zum Anlass genommen, die Auswirkungen einer Strommangellage zu vertiefen und den Handlungsbedarf abzuleiten. Mit der Corona-Pandemie ist die Erkenntnis dazu gekommen, dass angebotsbezogene Reduktionsmassnahmen äusserst anspruchsvoll sind.
Die VöV-Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» hat in Zusammenarbeit mit den Systemführerinnen Schiene (SBB) und Strasse (PostAuto) sowie mit dem BAV, BWL und der OSTRAL ein Bewirtschaftungsmodell öV für den Fall einer Strommangellage entwickelt, welches der wichtigen Versorgungsfunktion und den besonderen Bedingungen des öV inkl. Schienengüterverkehr Rechnung trägt.
Mit der Branchendokumentation werden die Resultate dieses Bewirtschaftungsmodells der öV-Branche und ihren Partnern zugänglich gemacht. Nun gilt es, die Arbeitsanweisungen auf der betrieblichen Ebene des einzelnen Transportunternehmens und der einzelnen Infrastrukturbetreiberin zu prüfen und bedarfsgerecht umzusetzen. Dafür wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Dokumenten der Branchendokumentation empfohlen.
Die rechtliche Grundlage für das Bewirtschaftungsmodell bildet die «Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene». Diese Verordnung ist bis 19. Januar 2024 in der Vernehmlassung. Der VöV hat in enger Abstimmung mit den Systemführerinnen eine Stellungnahme erarbeitet und empfiehlt allen Transportunternehmen, die Haltung des VöV zu unterstützen.
Hier geht es zur VöV-Branchendokumentation Strommangellage im öV» sowie zur Stellungnahme des VöV.