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Medien > Parlament berät Anpassungen an den Ausbauschritten 2025 und 2035 für die Bahninfrastruktur

Parlament berät Anpassungen an den Ausbauschritten 2025 und 2035 für die Bahninfrastruktur

Am 23. August 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 ans Parlament überwiesen. In der Botschaft geht es vorrangig um Anpassungen an den bereits beschlossenen Ausbauschritten (AS) 2025 und 2035. Ausserdem werden den eidgenössischen Räten die Stossrichtungen der langfristigen Planungen des Bundes für die Eisenbahn im Rahmen der «Perspektive Bahn 2050» zur Kenntnis gebracht. Der VöV war Ende Oktober 2023 zur Anhörung bei der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) eingeladen. Er unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagenen Anpassungen an den AS 2025 und 2035.

Die Eisenbahnen in der Schweiz bauen ihr Netz und Angebot stetig aus. Grundlage dafür bilden die vom Parlament beschlossenen und über den Bahninfrastrukturfonds finanzierten Ausbauschritte (AS). Der Bundesrat beantragt dem Parlament nun eine Anpassung der beiden AS 2025 und 2035 – und damit verbunden die Erhöhung der Verpflichtungskredite. Die Anpassungen betreffen einerseits bereits beschlossene Projekte wie den Vierspurausbau zwischen Zürich und Winterthur (Brüttenertunnel) oder den Zimmerberg-Basistunnel II, andererseits aber auch neue Projektierungen, die zusätzlich in den AS 2035 aufgenommen werden sollen. So beantragt der Bundesrat beispielsweise den Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels auf durchgängig zwei Spuren sowie den Bau des Tunnels Morges-Perroy zur Kapazitätssteigerung auf der Achse Genf–Lausanne. Insgesamt soll der Kredit für den AS 2035 um 2'855 Mio. Franken erhöht werden.

Der VöV unterstützt die Anpassungsanträge an den Bahnausbauschritten grundsätzlich. Er fordert jedoch, dass der vom Bund vorgeschlagene Verzicht auf eine bauliche Vorinvestition beim Zimmerberg-Basistunnel II im Hinblick auf eine potenzielle Abzweigung und Weiterführung in Richtung Wädenswil (Meilibachtunnel) nicht vorgenommen und das Projekt im Rahmen des AS 2035 realisiert wird. 

Daneben empfiehlt der VöV aber grosse Zurückhaltung beim Beschluss von zusätzlichen neuen Ausbauprojekten und die Priorisierung des Substanzerhalts auf der bestehenden Bahninfrastruktur. Diese Haltung legte der VöV auch der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) dar, bei der er am 30. Oktober 2023 zur Anhörung eingeladen war.