Aktualisierte Regelung
Die Regelung R RTE 20100, 5. Ausgabe vom 17.05.2016 wurde der neuen FDV Ausgabe 2020 angepasst und als 6. Ausgabe vom 03.01.2020 in drei Sprachen (d, f, i) publiziert. Sie wird ab 01.07.2020 umgesetzt. Hier finden Sie den
Begleitbrief (PDF) zur Publikation der Regelung.
Die nach dieser Regelung auf Arbeitsstellen im Gleisbereich zu treffenden Sicherheitsmassnahmen, haben zum Ziel den Schutz des Personals auf den Arbeitsstellen vor den Gefährdungen des Bahnbetriebs und die Sicherheit des Bahnbetriebs im Bereich der Arbeitsstellen zu gewährleisten.
Die Ziele der Anpassung waren:
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Konformität zu den schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV2020 (Ausgabe 01.07.2020), AB-EBV 2020 sowie Abstimmung auf einzelne RTE-Regelungen
Mit der Anpassung ist die RTE-Regelung nur geringfügig verändert worden. Insbesondere bleiben die Grundgedanken der Sicherheitsphilosophie unverändert. Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Aspekte:
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Absperrvorrichtungen: Vereinheitlichung und Anpassung der Begriffe «Absperrung» und «Schutzgerüst» an die revidierte FDV resp. an die Regelung R RTE 20600; resp. an die Regelung R RTE 20600;
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Fluchträume: Anpassen der Vorgaben der Sicherheitszwischenräume und Gleisachsabstände der revidierten FDV 2020 resp. der revidierten AB-EBV 2020;
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Sicherheitsdispositiv: Anpassen der Anforderung an die Kontrolle des Sicherheitsdispositiv insbesondere bei Systemlösungen;
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Ausbildung und Funktionen: Präzisierung der Aufgaben und Kompetenzen des Sicherheitschefs und des Sicherheitswärters im Zusammenhang mit der Thematik Lichtraumprofil;
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Sicherheitsfrist und Annäherungsdistanz: Präzisierung zur Bestimmung der Fahrgeschwindigkeit für die Berechnung der Annährungsdistanz.
Hier finden Sie den Link zum
detaillierten Änderungsbericht (PDF) der R RTE 20100, 6. Ausgabe.
Im
RTE-Webshop mittels Suchbegriff "R RTE 20100" steht Ihnen die 6. Ausgabe zur Verfügung.
Weiterführende Informationen