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Medien > Güterverkehr: Verlagerungsbericht und Güterverkehrsverlagerungsgesetz

Güterverkehr: Verlagerungsbericht und Güterverkehrsverlagerungsgesetz

Ende November 2021 hat der Bundesrat den Verlagerungsbericht 2021 publiziert und darin den Fortschritt in der Verlagerungspolitik im alpenquerenden Güterverkehr dargelegt. Eine Delegation des VöV (BLS Cargo, SBB Cargo und die Direktion) war Mitte Januar an das Hearing in der «Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)» des Nationalrates eingeladen.

Der VöV bekräftigte dabei die Einschätzung des Bundesrates, dass eine weitere Stärkung der Verlagerungspolitik notwendig ist und, dass die Weiterentwicklung der LSVA ein entscheidender Faktor für die langfristige Entwicklung der Verlagerung zu Gunsten des Schienengüterverkehrs darstellt.

Zudem sieht der VöV insbesondere Handlungsbedarf bei der befristeten Fortführung der Rollenden Landstrasse (RoLa), bei der Festlegung der Trassenpreise für den Güterverkehr, beim Ausbau der linksrheinischen Nord-Süd-Achse, sowie bei der Standardisierung von verladbaren Sattelaufliegern.

Der VöV wurde dazu Anfang Jahr eingeladen, im Rahmen der Vernehmlassung zur «Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) und zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs» Stellung zu nehmen. Der Bundesrat beantragt die Finanzierung einer befristeten Weiterführung des Angebots der RoLa bis Ende 2028 inklusive Beteiligung an den Liquidationskosten im Folgejahr. Der VöV unterstützt diese Vorschläge.

Die Kommission Schienengüterverkehr (KGV) hat eine entsprechende Stellungnahme an die Abteilung Finanzen beim BAV eingereicht. Um das Verlagerungsziel nicht zu gefährden und eine Rückverlagerung auf die Schiene zu verhindern, fordert der VöV darin begleitende Massnahmen. Es sollen Anreize geschaffen werden, damit Transportunternehmen in kranbare Sattelauflieger und Wechselbrücken investieren, um den unbegleiteten kombinierten Verkehr nutzen zu können. Die Stellungnahme des VöV finden Sie hier.