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Arbeitgebende dürfen schwangere Frauen und stillende Mütter nur mit beschwerlichen und gefährlichen Arbeiten beschäftigen, wenn keine konkrete gesundheitliche Belastung nachweisbar ist. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) fordert von den Transportunternehmen eine Risikobeurteilung durch einen Fachexperten oder eine Fachexpertin, wenn Frauen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft weiterarbeiten.
Voraussichtlich ab Ende Januar 2027 stellt der VöV den Transportunternehmen entsprechende Dokumente als Hilfestellung zur Verfügung. Die Unterlagen fokussieren die Berufsbilder des Kontroll-, Tram-, sowie Buspersonals. Der VöV plant, in Absprache mit dem BAV, eine generische Risikoanalyse und ein Merkblatt zu erstellen, das die Transportunternehmen als Grundlage nutzen und auf ihre Situation anpassen können.
Fragen zum Thema kann Christian Sterchi, Sekretariat KHR, christian.sterchi@voev.ch, +41 31 359 23 75, beantworten.