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Die im Rahmen der Bilateralen III neu verhandelten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU beinhalten auch das Landverkehrsabkommen. Der VöV hat die Verhandlungsergebnisse gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Bundesverwaltung eingehend geprüft. In Form einer Stellungnahme legte er am 27. Oktober dem Bund seine Haltung dar: Der VöV kommt zum Schluss, dass die erzielten Vereinbarungen die Qualität und Zuverlässigkeit des nationalen öV wahren können und ist mit den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrats zum Landverkehrsabkommen einverstanden.
Der VöV erhob den Anspruch an die Neuverhandlung dieses bilateralen Abkommens, die Errungenschaften des Schweizer ÖV-Systems aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet die Tarifintegration, die die Übernahme der Schweizer Tarifwelt von ausländischen Transportunternehmen im Schweizer Verkehr sicherstellt, der Vorrang des Schweizer Taktfahrplansystems sowie der Schutz des nationalen Trassenvergabesystems. Zudem soll das bewährte Schweizer ÖV-Finanzierungssystem – trotz Übernahme von EU-Beihilferecht – fortgesetzt werden können. Auch soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene geregelt und der gegenseitige Zugang zum Transportmarkt sichergestellt werden.
Der VöV kommt nach eingehender Prüfung der Verhandlungsergebnisse zwischen der Schweiz und der EU im Bereich Landverkehr zum Schluss, dass die Vereinbarungen sich mit diesen Anforderungen des VöV decken.
Medienmitteilung (PDF)
Vernehmlassungsantwort (PDF)