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Neue Ausbildung für Betriebsausbilder Bus
Die Chauffeurzulassungverordnung CZV sieht in Art. 4 vor, dass Praxisausbilder einen speziellen Ausbildungskurs besuchen müssen. In den Weisungen des ASTRA über die Mindestausbildung von Fahrern von Gesellschaftswagen vom 28. August 2009 ist festgehalten, dass Betriebsausbilder für die Mindestausbildung ebenfalls einen Kurs beim Verband öffentlicher Verkehr VöV besucht haben müssen.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen hat die Arbeitsgruppe Ausbildung Buschauffeur des VöV einen solchen Ausbildungskurs entwickelt und in einem Pilotkurs erfolgreich getestet.
Kursinhalte Die Ausbildung umfasst einen Vorbereitungs- und Einstiegsteil sowie drei Präsenztage. Der Einstiegsteil umfasst eine schriftliche Überprüfung des Theoriewissens auf Stufe Basis- und Zusatztheorie C/D und eine einstündige Fahrt in Begleitung eines Fahrlehrers für schwere Motorfahrzeuge. Durch die Vorbereitung soll sichergestellt werden, dass sich im Fahrstil des zukünftigen Ausbilders nicht Fehler eingeschlichen haben, die nachher den neuen Busfahrer/innen weiter gegeben werden. Das theoretische Wissen frischen die Teilnehmenden zu Hause auf, so dass im Kurs selber das Hauptgewicht auf die methodisch-didaktischen Inhalte gelegt werden kann. In den ersten zwei unmittelbar aufeinander folgenden Präsenztagen erhalten die Teilnehmenden Basiswerkzeuge für die Ausbildung. Sie wenden diese Werkzeuge dann bei verschiedenen zu lösenden Aufgaben an. Für den letzten Kurstag, der nach einigen Wochen stattfindet, bereiten die Teilnehmer eine theoretische und eine praktische Ausbildungslektion vor.
Zielpublikum und Teilnahmevoraussetzungen sind in der Kursausschreibung ersichtlich.
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