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öV-Glossar: Definitionen

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Begriff Definition
K-SohleKunststoff-Komposit-Bremssohle an Schienenfahrzeugen, vor allem bei Güterwagen. Sie bestehen aus einem Gemisch aus Metallfasern und Kautschuk-Harzverbindungen. K. vermindern den Lärm, der durch raue Radlaufflächen entsteht, auf etwa die Hälfte gegenüber herkömmlichen Bremssohlen. SBB und Railion beschaffen nur noch Güterwagen mit K. Die neue Technik reduziert die Wartung, verformt aber das Rad stärker. Dadurch ergeben sich insgesamt höhere Unterhaltskosten als bei der herkömmlichen Grauguss-Bremstechnik. Die Umrüstung pro Wagen kostet um die 8'000 CHF. Alternativen zur K.-Sohle bilden Scheibenbremsen, z.B. im LEILA-Drehgestell.
KabotageDie K., also der innerstaatliche Schienen- und Strassengüterverkehr, der bislang für ausländische Unternehmen nicht zugänglich ist, soll ab Anfang 2007 EU-weit liberalisiert, d.h. voll zugelassen werden. Polnische Lastwagenunternehmen dürfen ab diesem Zeitpunkt dann auch z.B. Transporte von Dortmund nach München ohne Beschränkung durchführen.
Kap-HaltestelleHaltestellenart bei Tram und Bus, bei welcher der Trottoirbereich zum Einsteigen auf die Fahrbahn hinausgezogen wird (Kap). Ein Überqueren der Fahrbahn entfällt für Ein- und Aussteigende, ohne dass z.B. die Tramlinie an den Strassenrand verlegt werden muss. Konventionelle Haltestellenarten bei Tram und Bus sind gegenüber der K. die Rand-Haltestelle und die Bus-Bucht.
KEPKontinuierliche Erhebung Personenverkehr. Fahrgasterhebung der SBB mittels Telefoninterviews.
KernapplikationVom VDV festgelegter Standard für das elektronische Ticketing in Deutschland
KilometeranstossArt der Preisberechnung im "Direkten Verkehr". Beim Kilometeranstoss wird ein Billett mit zunehmender Distanz pro zurückgelegtem Kilometer preiswerter (Entfernungsrabatt). Die Einzelunternehmung erhält für ihre Strecke eine kleinere Entschädigung, wenn diese Strecke Teil eines Langstreckentickets ist, als wenn sie die Teilstrecke auf ihrem Gebiet einzeln verrechnen könnte. Das Gegenstück dazu ist der "Preisanstoss".
KletterweicheBehelfsweiche bei Bauarbeiten vor allem bei Trambahnen. Während die Tramgleise im Normalfall in die Fahrbahn eingelassen sind, wird die K. auf die Fahrbahn draufgelegt. Über abgeflachte Endstücke wird die aufgelegte Weiche befahren.
KlimarappenFiskalische Massnahme zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz, taktisch als Mittel zur Verhinderung der CO2-Abgabe eingesetzt. Beim Klimarappen würden - in den Treibstoffpreis integriert - 1 bis 2 Rappen zusätzlich erhoben und zu zwei Dritteln in freiwilligen Projekten zur Energieersparnis (EnergieSchweiz) und zu einem Drittel im Ausland (Joint Implementation) eingesetzt. Ein Klimarappen ergibt momentan einen Ertrag von 70 Millionen Franken. Der Klimarappen hat keine Lenkungswirkung. Der strassenseitige öV würde mit dem Klimarappen deutlich weniger belastet als mit der „CO2-Abgabe“. Ob damit die CO2-Ziele erreicht werden können ist wegen der Unsicherheit der CO2-Eliminierungskosten im Ausland umstritten. Der Klimarappen wird von der Erdölwirtschaft und dem TCS propagiert. Im Herbst 2005 wurde der K. anstelle der CO2-Abgabe als Klimamassnahme verbindlich eingeführt.
KnotensystemAngebotsprinzip bei Bahn 2000. Unmittelbar vor der ganzen (bzw. zusätzlich vor der halben) Stunde trifft das Gros der Züge in den Knotenbahnhöfen ein und verlässt es kurz danach wieder. Damit werden in erster Linie rasche Anschlüsse garantiert. Voraussetzung für das K. sind Fahrzeiten zwischen den Knoten unter einer Stunde, was z.B. die Bahn 2000-Neubaustrecke zwischen Bern und Olten erforderlich machte. Ausserdem benötigt das K. hohe Kapazitäten für die zeitlich konzentrierten Fussgängerströme. Vollknoten gemäss Bahn 2000 sind Zürich (bisher), Bern (neu), Basel (neu) und Olten (neu). Biel und Lausanne sind Vollknoten nach dem 15/45 Abfahrtsrhythmus. St. Gallen und Luzern sind wegen zu langer Fahrzeiten momentan noch nicht voll ins Knotensystem integrierbar.
Kombinierter VerkehrGüterverkehrsart mit Containern (vor allem 20 und 40 Fuss), Sattelaufliegern bzw. Wechselaufbauten sowie kompletten Lastwagen und Sattelzügen. Der Schienentransport wird dabei ergänzt durch einen Vor- und/oder Nachlauf auf der Strasse, im Ausnahmefall auf dem Wasser.
KonzessionEisenbahnen inkl. Trambahnunternehmen müssen nach schweizerischem Recht (Eisenbahngesetz) für ihre Infrastruktur über eine K. verfügen. Sie wird vom Bundesrat nach Anhörung der Kantone erteilt. Bedingungen: Die Transportleistung muss zweckmässig und wirtschaftlich erfolgen und darf keine öffentlichen Interessen, z.B. der Raumplanung oder des Naturschutzes, verletzten. Wenn fremde Eisenbahnunternehmen auf der Infrastruktur der konzessionierten TU fahren wollen, brauchen sie eine Bewilligung des BAV. Der entsprechende Netzzugang muss gemäss Eisenbahngesetz diskriminierungsfrei sein.
KUBAKundendatenbank von SBB und "Direktem Verkehr" Schweiz. K. ist z.B. die Voraussetzung für Mail-Versände an Halbtax- und Generalabo-Kunden.
KurvenkreischenLärm, der durch das Befahren enger Kurven durch Schienenfahrzeuge entsteht. Von K. wird physikalisch gesprochen, wenn der Lärm in den Kurven um mindestens zehn dB(A) grösser ist als auf gestrecktem Gleis.
KVKombinierter Verkehr.

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