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Der Verband öffentlicher Verkehr VöV begrüsst in seiner heute eingereichten Stellungnahme zur Vernehmlassung die zweite Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2, fordert aber in zwei Punkten deutliche Korrekturen: Der VöV ist für Wettbewerb im öffentlichen Verkehr, wehrt sich aber entschieden gegen unüberlegte Zwangsausschreibungen. Zudem lehnt der VöV die vorgesehene Schaffung der Trassevergabestelle als öffentlich-rechtliche Anstalt klar ab.
Der VöV begrüsst die Vernehmlassungsvorlage «Bahnreform 2, zweiter Teilschritt» und stimmt den vorliegenden Erlassen mit zwei gewichtigen Ausnahmen zu: - Der VöV unterstützt die Festschreibung konkreter Ausschreibungsregeln im Busbereich. Allerdings sollen Ausschreibungen nur als «ultima ratio» zur Anwendung kommen. Denn Wettbewerb und Ausschreibungen sind nicht identisch. Der (Ideen-) Wettbewerb gehörte in der vielfältigen öV-Landschaft der Schweiz schon immer zu den wichtigen Innovationsfaktoren und ist ein Grund für die Effizienzsteigerung im öffentlichen Verkehr. Mittels Benchmarking und Leistungs- oder Zielvereinbarungen stehen den Bestellern die Instrumente zur Durchsetzung der geforderten Qualität und Wirtschaftlichkeit zur Verfügung.
Mit dem gut funktionierenden öV in der Schweiz steht zuviel auf dem Spiel, als dass mit unüberlegten Zwangsausschreibungen nur ideologische Positionen befriedigt werden.
- Die bestehende Lösung in Form einer AG funktioniert heute klaglos und kostengünstig. Sie ist auch nicht grundsätzlich unvereinbar mit den EU-Vorgaben. Die vorgeschlagene Behördenlösung mit einem mehr als dreifach höheren Personalbestand und einer möglichen Verwischung der Verantwortlichkeiten leistet keinen Beitrag zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Gegen einen solchen Rückfall in eine «Behördenbahn» wehrt sich der VöV entschieden und lehnt deshalb die vorgesehene Schaffung einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt klar ab.
Weitere Auskünfte: Peter Vollmer, Direktor VöV 031 359 23 35 / 079 318 02 35 Roger Baumann, Kommunikation VöV 031 359 23 15 / 079 270 10 00
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