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Übergangsregelung für so genannte «Graufahrer»

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Reisende, die mit einem Billett 2. Klasse in der 1. Klasse sitzen und durch das Kontrollpersonal entdeckt werden – so genannte «Graufahrer» –, nicht einem Schwarzfahrer ohne gültiges Billett gleichzusetzen sind. Deshalb werden im öffentlichen Verkehr ab sofort differenzierte Zuschläge erhoben. Die im Verband öffentlicher Verkehr (VöV) zusammengeschlossenen Tarifpartner sind bestrebt, bis zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2010 eine neue Zuschlagsregelung einzuführen. Bis dahin gilt ab heute eine Übergangsregelung.

Gemäss Bundesgerichtsurteil werden «Graufahrer» (Reisender fährt beispielsweise mit Billett 2. Klasse in der 1. Klasse) gegenüber Schwarzfahrern (Reisende ohne Billett) benachteiligt. Für beide Kategorien wurde bisher im Selbstkontrollbereich ein Zuschlag von CHF 80.- erhoben. Im Unterschied zum Schwarzfahrer hat ein «Graufahrer» aber ein Billett 2. Klasse bezahlt. Das Bundesgericht verlangt deshalb die Erhebung differenzierter Zuschläge für Schwarz- und Graufahrer. Die Höhe dieser Zuschläge war nicht Gegenstand des Bundesgerichtsurteils.

Im Sinne einer Übergangslösung erheben die im VöV zusammengeschlossenen Tarifpartner ab sofort bis zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember dieses Jahres folgende Zuschläge für Reisende ohne gültigen Fahrausweis:

  • Schwarzfahrer: CHF 80.-
  • Graufahrer: CHF 60.-
Bis zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2010 wollen die Tarifpartner eine neue Zuschlagsregelung ausarbeiten. Diese soll sowohl dem Bundesgerichtsurteil als auch der Einnahmensicherung der Transportunternehmen Rechnung tragen.


Weitere Auskünfte:
Roger Baumann, Kommunikation VöV 031 359 23 15
SBB Medienstelle, 051 220 41 11


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Medienmitteilung

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Regelwerk Technik Eisenbahn  

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