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Der Beschluss des Bundesrats vom August 2011, die Trassenpreise ab 2012 um 200 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen, führt im öffentlichen Verkehr zu höheren Tarifen. Die öV-Branche entschied sich dafür, die Trassenpreiserhöhungen nicht vollumfänglich an die Kundinnen und Kunden zu überwälzen. Einen Teil der zusätzlichen Kosten tragen die Verkehrsunternehmen selber und fangen diese durch Effizienzsteigerungen auf. Per 9. Dezember 2012 müssen die Tarife dennoch um durchschnittlich 5,6 Prozent erhöht werden. Betroffen davon sind vor allem die Tarife der General- und Halbtax-Abonnemente.
Preiserhöhungen braucht es insbesondere dort, wo die Kosten höher sind als die Erträge, dies ist bei den Pauschalfahrausweisen der 1. und 2. Klasse der Fall. Aufschläge gibt es auch bei den Billetten und Tageskarten der 1. Klasse. Gerade in Anbetracht der erwarteten Teuerung von 1 Prozent im 2011 fällt die durchschnittliche Preiserhöhung mit 1.5 Prozent moderat aus.
Um die steigenden Kosten des öffentlichen Verkehrs zu finanzieren, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten: Die öV-Transportunternehmen selbst durch Effizienzgewinne, die öffentliche Hand und auch die Kundinnen und Kunden. Der Entscheid des Bundes zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur beinhaltet denn auch vor, dass die öV-Transportunternehmen ab 2013 einen deutlich grösseren Beitrag an den Ausbau und den Unterhalt der Bahninfrastruktur leisten müssen. Wegen dieser Zusatzbelastung, den steigenden Betriebskosten und um die Investitionen in neue, leistungsfähige Züge mit mehr Sitzplätzen finanzieren zu können, sind die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs auf zusätzliche Einnahmen aus Billettverkäufen angewiesen.
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