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Der Verband öffentlicher Verkehr, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband haben in der Frage der Tageskarte Gemeinde eine einvernehmliche Lösung gefunden. Dabei verzichtet der VöV – wie schon nach der Einigung mit dem Preisüberwacher bekanntgegeben – auf die Einführung einer 9-Uhr-Klausel. Gleichzeitig sollen folgende drei flankierende Massnahmen dafür sorgen, den ursprünglichen Bestimmungszweck der Tageskarte Gemeinde als «Schnupperangebot» zu verdeutlichen.
Die Gemeinden verpflichten sich, ihre Tageskarte(n) nur noch an die eigenen Einwohner abzugeben. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Einwohnerinnen und Einwohner kleiner Gemeinden, die auch weiterhin die Tageskarte der nächst-gelegenen Gemeinde beziehen können.
Die maximale Anzahl Tageskarten, die von einer Gemeinde bezogen werden kann, wird an ihre Einwohnerzahl gekoppelt. Dabei gilt der Grundsatz der «Besitzstand-wahrung»: Gemeinden, die heute mehr Tageskarten beziehen, als gemäss Verteilschlüssel möglich wäre, können diese Anzahl auch weiterhin beziehen.
Die Kontingente, wie sie ab 12.12.2010 gültig sind:
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Der Zwischenhandel wird untersagt.
Weitere Auskünfte: Roger Baumann, Kommunikation VöV, 031 359 23 15 Ulrich König, Direktor SGV, 031 858 31 18 Renate Amstutz, Direktorin SSV, 031 356 32 32
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