Home de fr Extranet Sitemap Kontakt drucken weiterempfehlen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Tageskarte Gemeinde – die neuen Rahmenbedingungen ab 12. Dezember 2010

Der Verband öffentlicher Verkehr, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband haben in der Frage der Tageskarte Gemeinde eine einvernehmliche Lösung gefunden. Dabei verzichtet der VöV – wie schon nach der Einigung mit dem Preisüberwacher bekanntgegeben – auf die Einführung einer 9-Uhr-Klausel. Gleichzeitig sollen folgende drei flankierende Massnahmen dafür sorgen, den ursprünglichen Bestimmungszweck der Tageskarte Gemeinde als «Schnupperangebot» zu verdeutlichen.

Die Gemeinden verpflichten sich, ihre Tageskarte(n) nur noch an die eigenen Einwohner abzugeben. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Einwohnerinnen und Einwohner kleiner Gemeinden, die auch weiterhin die Tageskarte der nächst-gelegenen Gemeinde beziehen können.

Die maximale Anzahl Tageskarten, die von einer Gemeinde bezogen werden kann, wird an ihre Einwohnerzahl gekoppelt. Dabei gilt der Grundsatz der «Besitzstand-wahrung»: Gemeinden, die heute mehr Tageskarten beziehen, als gemäss Verteilschlüssel möglich wäre, können diese Anzahl auch weiterhin beziehen.

Die Kontingente, wie sie ab 12.12.2010 gültig sind:

 

Der Zwischenhandel wird untersagt.


Weitere Auskünfte:
Roger Baumann, Kommunikation VöV, 031 359 23 15
Ulrich König, Direktor SGV, 031 858 31 18
Renate Amstutz, Direktorin SSV, 031 356 32 32

Bildung im öV 

Betriebswirtschaftliche Weiterbildungsangebote im öV.pdf (1 MB)

http://www.hslu.ch/itw

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Imagebroschüre RTE

Imagebroschüre.pdf (656 kB)
Impressum · Disclaimer
Verband öffentlicher Verkehr, Dählhölzliweg 12, 3000 Bern 6, Tel. +41 31 359 23 23, info@voev.ch
powered by foresite CMS