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Die stetig wachsende Nachfrage im öV Schweiz erfordert weitere Ausbauschritte der Eisenbahn-Infrastruktur. Die dafür benötigten Mittel sollen durch die Vorlage «Finanzierung der Bahninfrastruktur (FABI)» gesichert werden. Ein Element, um diese Mittel sicherzustellen, sind die in der teilrevidierten Netzzugangsverordnung vorgesehenen Trassenpreiserhöhungen von insgesamt 200 Mio. Franken jährlich. Der VöV zeigt in seinem Bericht Preisentwicklungsszenarien» auf, wie sich die Trassenpreiserhöhungen auf die Entwicklung der öV-Tarife bis 2018 auswirken.
Der öffentliche Verkehr der Schweiz befindet sich weiter auf einem Wachstumspfad, Angebot und Qualität werden fortlaufend ausgebaut und verbessert. Für den Ausbau der Eisenbahn-Infrastruktur werden deshalb enorme finanzielle Mittel benötigt. Ein Element, das nach den Ideen des Bundesrats diese zusätzlichen Mittel sicherstellen soll, ist die geplante Trassenpreiserhöhung um 300 Mio. Franken. Auf Grund der in der Vorlage Finanzierung und Ausbau der Infrastruktur (FABI) vorgeschlagenen Trassenpreiserhöhung hat die öV-Branche unter der Leitung des VöV untersucht, wie sich das öV-Preisniveau insgesamt (namentlich Teuerung, Trassenpreiserhöhungen, Eigenbedarf der Transportunternehmen) verändern wird. Sie hat ihren eigenen finanziellen Bedarf ermittelt und für die nächsten sieben Jahre eine Bandbreite für die Tarifentwicklung definiert, um innerhalb der Branche sowie gegenüber Politik und Kundschaft Transparenz und Glaubwürdigkeit zu schaffen.
Die Nachfragesteigerung, die Angebots- und Qualitätsverbesserungen sowie die Teuerung führen heute und in den nächsten Jahren im öffentlichen Verkehr der Schweiz zu erheblichem finanziellem Mehrbedarf. Die Transportunternehmungen werden durch Produktivitätssteigerungen von durchschnittlich einem Prozent pro Jahr einen Teil der Kostensteigerungen abfedern können. Ein Teil der Mehrkosten, namentlich die Trassenpreise sowie die Teuerung, müssen trotzdem an die Kundschaft weitergegeben werden, damit das attraktive Verkehrsangebot weiterentwickelt und ausgebaut werden kann.
Der VöV hat deshalb zwei Varianten von Trassenpreiserhöhungen berechnet. Werden die Trassenpreise gemäss erstem Vorschlag des Bundes um 300 Mio. CHF pro Jahr erhöht, müssen die Preise um durchschnittlich 3,5 – 4,0 Prozent jährlich erhöht werden. Der VöV bevorzugt, dass die Trassenpreise nur um 150 Mio. Franken pro Jahr erhöht werden. Die Preissteigerungen können so auf jährlich 2,6 – 3,1 Prozent begrenzt und damit die Erhöhung kundenfreundlicher gestaltet werden.
Zudem schlägt der VöV vor, die Trassenpreiserhöhungen in fünf statt in zwei Schritten vorzunehmen, weil sich dadurch die einzelnen Tariferhöhungen für die Kundinnen und Kunden in einem akzeptablen Rahmen bewegen würden. Eine Nutzerfinanzierung in diesen Umfang erachtet VöV-Direktor Stückelberger als tragbar: «Den öV-Ausbau zum Nulltarif gibt es nicht. Für den VöV ist aber die Kunden-akzeptanz enorm wichtig.
| Variante 1 | Variante 2 | | Trassenpreiserhöhung | 300 Mio. CHF | 150 Mio. CHF | | Jährliche Tariferhöhungen | 3,5 – 4,0% | 2,6 – 3.1 % | | Total 2018 | ca. 27%* | ca. 20%* | * Verändert sich eine der Annahmen (Teuerung, Produktivitätssteigerung, Mittelfluss UVEK), hat dies massive Auswirkungen auf diese Zahlen
Entscheid des Bundesrates führt zu Tariferhöhungen von durchschnittlich 8-9 Prozent
Der Bundesrat hat Ende August 2011 seinen Entscheid zur Teilrevision der Netzzugangsverordnung (NZV) bekanntgegeben. Die Trassenpreiserhöhung des Bundes führt ab 2013 im öffentlichen Verkehr zu Tariferhöhungen von durchschnittlich 8 bis 9 Prozent. Eine Staffelung der Trassenpreiserhöhung wie vom VöV vorgeschlagen, hat der Bundesrat abgelehnt. Der Entscheid des Bundesrates führt im öffentlichen Verkehr der Schweiz zu einer massiven Tariferhöhung von durchschnittlich 8 bis 9 Prozent. |
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