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Der Bundesrat hat heute seinen Entscheid zur Teilrevision der Netzzugangsverordnung (NZV) bekanntgegeben. Die Trassenpreiserhöhung des Bundes führt 2013 im öffentlichen Verkehr zu Tariferhöhungen von durchschnittlich 8 bis 9 Prozent. Eine Staffelung der Trassenpreiserhöhung zum Wohle der Kundschaft, wie vom VöV vorgeschlagen, hat der Bundesrat abgelehnt.
Der heute in Bern bekanntgegebene bundesrätliche Entscheid zur Teilrevision der NZV sieht vor, die Trassenpreise per Dezember 2012 um jährlich 200 Mio. Franken zu erhöhen. Obwohl der VöV dafür ist, dass sich die öV-Reisenden stärker auch an der Finanzierung der
Schieneninfrastruktur beteiligen sollen (Nutzerfinanzierung), bedauert er, dass der Bundesrat
betreffend Höhe integral an der ursprünglichen Variante festhält.
Die Vorschläge des VöV sahen eine Trassenpreiserhöhung von nur 150 Mio. Franken verteilt
auf fünf Tranchen bis 2017 vor. Die Staffelung hätte dazu geführt, dass die öV-Kundschaft nicht im Übermass von einer massiven Tariferhöhung betroffen wäre. Daneben zeigte der VöV verschiedene Wege auf, wie trotz tieferer Tassenpreise mehr Geld für die Finanzierung und den Ausbau der Schieneninfrastruktur (Vorlage FABI) generiert werden könnte: Verzicht
auf die Rückzahlung der FinöV-Darlehen (als Variante), Verzicht auf die weitere Verzinsung der FinöV-Darlehen (zwingend) und Erhebung eines zeitlich befristeten
Mehrwertsteuerpromilles.
Der Entscheid des Bundesrates führt im öffentlichen Verkehr der Schweiz zu einer massiven Tariferhöhung von durchschnittlich 8 bis 9 Prozent. Der VöV befürchtet deshalb, dass Teile
der öV-Kundschaft wieder vermehrt zum Auto greifen und der Verkehr sich auf die Strasse rückverlagert. Der Bundesrat hat leider noch keine Gesamtsicht zur öV-Finanzierung gemacht, sondern nur isoliert über die Trassenpreise entschieden. Deshalb verlangt der
VöV, dass in den weiteren Arbeiten zu FABI auch die Strasse in die Überlegungen einbezogen wird und eine Gesamtsicht über den Verkehr gemacht wird.
Für weitere Auskünfte: Ueli Stückelberger, Direktor VöV; 031 359 23 35 / 079 613 77 01
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