Home de fr Extranet Sitemap Kontakt drucken weiterempfehlen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

VöV begrüsst die bundesrätliche Verordnung zur Ausrüstung der Transportpolizei

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Ausrüstung der Transportpolizei erlassen. Diese sieht vor, dass die Transportpolizei künftig mit Schusswaffen ausgerüstet werden kann. Der VöV begrüsst die Verordnung, denn damit sind die Rahmenbedingungen für die Transportpolizei nun klar umschrieben.

Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, die der Bundesrat heute verabschiedet hat, ermöglicht die Ausrüstung der Transportpolizei mit Schusswaffen. Der VöV begrüsst die neue Verordnung, denn zusammen mit dem Gesetz tritt endlich eine klare, einheitliche und juristisch saubere Regelung in Kraft – zudem schafft der Bundesrat mit diesem Entscheid Rechtssicherheit.

Die SBB Transportpolizei wird nun die Rahmenbedingungen für das Tragen von Schusswaffen definieren. Die Transportpolizisten müssen vorgängig eine theoretische und praktische Grundausbildung und Zulassungsprüfung gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Polizeiinstitutes absolvieren und eine Prüfung bestehen. Die neue Verordnung führt auch zu einer Gleichbehandlung mit Grenzwachtkorps und Kantonspolizei, die bereits heute bewaffnet in Zügen patrouillieren.

Mit der neuen Verordnung hat der Bundesrat einen pragmatischen Entscheid gefällt. De facto werden Schusswaffen im öffentlichen Verkehr kaum je eingesetzt werden können.


Für weitere Auskünfte:
Roger Baumann, Verantwortlicher Kommunikation; 031 359 23 15/079 270 10 00


Downloads


Medienmitteilung

MM_Transportpolizei_Entscheid_BR_d.pdf (55.5 kB)

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Imagebroschüre RTE

Imagebroschüre.pdf (656 kB)
Impressum · Disclaimer
Verband öffentlicher Verkehr, Dählhölzliweg 12, 3000 Bern 6, Tel. +41 31 359 23 23, info@voev.ch
powered by foresite CMS