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Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI) eröffnet. Der «Verband öffentlicher Verkehr» VöV unterstützt den vom Bundesrat vorgestellten direkten Gegenvorschlag zur VCS-Initiative, weil damit die Finanzierung der Bahninfrastruktur (Substanzerhalt, Betrieb und Ausbau) langfristig sichergestellt werden soll. Er fordert aber bei der Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel eine bessere «Opfersymmetrie»: Nicht nur Kunden und Kantone, sondern auch der Bund muss einen Teil der Mehrbelastungen tragen.
Der VöV begrüsst, dass die Vorschläge des Bundesrates zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) neu über einen zeitlich unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) erfolgen soll und dass damit der VCS-Initiative ein direkter Gegenvorschlag gegenüber gestellt wird. Mit FABI kann dem Parlament ein erster konkreter Ausbauschritt zu Bahn 2030 unterbreitet werden. Der VöV unterstützt auch die Idee, dass mit dem neuen Fonds neben Investitionen auch Unterhalt und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur finanziert werden sollen.
Der VöV ist jedoch klar der Meinung, dass für die 1. Tranche statt der vom Bund angedachten 3,5 Milliarden rund 6 Mia. Franken benötigt werden. Zudem fordert der VöV bei der Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel eine bessere «Opfersymmetrie»: Neben den Kunden (über Tariferhöhungen), den Kantonen und dem reduzierten Fahrkostenabzug soll auch der Bund einen Beitrag an die Zusatzfinanzierung des BIF leisten.
Damit der BIF über zusätzliche Mittel verfügt, sollte beispielsweise geprüft werden, ob der bestehende FinöV-Fonds vor seiner Überführung teilweise oder ganz entschuldet werden kann. Als Speisung für den BIF schlägt der VöV befristet ein zusätzliches MWSt-Promille, den Verzicht der Rückzahlung der Bevorschussung (jährlich CHF 300 Mio.) oder den Verzicht auf die Verzinsung der Verschuldung vor.
Für weitere Auskünfte: Ueli Stückelberger, Direktor VöV; 031 359 23 35/079 613 77 01
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