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Billettpflicht im Fernverkehr: Jetzt sind die Details geklärt

Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die Personal- und Kundenvertreterinnen und
-vertreter sowie die SBB haben kundenfreundliche Umsetzungslösungen für die Billettpflicht im Fernverkehr festgelegt: Klassen- und Streckenwechsel können weiterhin ohne Zuschlag im Zug gelöst werden.


Die öV-Branche hat sich Mitte Juni entschieden, per 11. Dezember 2011 auch im Fernverkehr die Billettpflicht einzuführen. Wie bereits jetzt im Regional- und städtischen Verkehr üblich, müssen die Kundinnen und Kunden künftig auch im Fernverkehr ihre Billette vor Reiseantritt lösen – wer ohne gültiges Billett reist, bezahlt neben dem Fahrpreis einen Zuschlag von mindestens CHF 90.–. Die Zugbegleiter im Fernverkehr sind angesichts der wachsenden Passagierzahlen nicht mehr in der Lage, die Billette und Abonnemente aller Reisenden zu prüfen. Alleine der SBB entgehen durch Passagiere, die ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind und diese auch nicht im Zug lösen, Millionenbeträge in zweistelliger Höhe. Sie ist auf diese Mittel angewiesen, wenn sie künftige Tariferhöhungen so moderat wie möglich gestalten will. Zudem ist es ein Gebot der Fairness gegenüber allen Kundinnen und Kunden, die ein Billet oder ein Abonnement gelöst haben. Die meisten Passagiere lösen ihr Billett ohnehin vor der Reise. Aktuell werden nur noch zwei von 1000 Fahrausweisen im Zug gekauft.

Gemeinsam mit den Personal- und Kundenvertreterinnen und -vertretern haben der VöV
und die SBB jetzt die Umsetzungsdetails festgelegt. Dabei wurden kundenfreundliche Lösungen für die wesentlichen Kritikpunkte gefunden.

Die Detailausgestaltung der Billettpflicht sieht wie folgt aus:

  • Reisende mit Behinderung und verwirrte Personen zahlen wie bis anhin keine Zuschläge.

  • Bei Irrfahrten wird wie bisher kein erhöhter Zuschlag verrechnet, sondern lediglich ein Servicezuschlag von CHF 10.–.

  • Klassenwechsel können weiterhin ohne Gebühr im Zug gekauft werden. Der Mindestpreis steigt jedoch im Fernverkehr von CHF 5.– auf CHF 10. –

  • Streckenwechsel können wie heute ohne Servicezuschlag im Zug gelöst werden

  • Wer sein persönliches Abo vergisst, bezahlt nach wie vor nur CHF 5.–
Das Zugpersonal kann zudem wie bis anhin in begründeten Einzelfällen ohne Missbrauchsabsicht – zum Beispiel bei Touristinnen und Touristen – darauf verzichten, den Zuschlag von CHF 90.– zu erheben.
Vor Fahrplanwechsel werden die Kundinnen und Kunden mit einer breiten Kommunikationskampagne darauf hingewiesen, dass sie vor Reiseantritt einen Fahrausweis brauchen.

Weitere Auskünfte:
Roger Baumann, Kommunikation VöV, 031 359 23 15 / 079 270 10 00
Medienstelle SBB, 051 220 41 11

Downloads

MM_BiKu_def_d.pdf (127.7 kB)

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Imagebroschüre RTE

Imagebroschüre.pdf (656 kB)
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