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LSVA ist Bestandteil der Verkehrspolitik

Sehr geehrter Herr Bundesrat Merz

Der VöV hat mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass das Finanzdepartement plant, die für 2008 vorgesehene Tariferhöhung bei der LSVA um noch rund zehn Prozent auszusetzen. Für den VöV stehen zwei Dinge fest:

1. Mit dem momentanen Zuwachs des alpenquerenden Verkehrs auf der Strasse, auch ausgedrückt in der Zahl der Lastwagen, ist das bundesrätliche Verlagerungsziel akut in Gefahr. Offenbar sind die finanziellen Anreize, Güter im Alpentransit auf der Strasse statt auf der Schiene zu transportieren, immer noch hoch. Der Verzicht auf die Erhebung der letzten Stufe der LSVA würde bedeuten, dass der Finanzbedarf des Bundes, um das verfassungsmässige Verlagerungsziel zu erreichen, noch einmal deutlich erhöht wird. Dabei stünden ohne LSVA-Erhöhung dem Bund noch weniger Budget-Mittel zur Erreichung der Verlagerungsziele zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation, wonach im FinöV-Fonds zur Verwirklichung der verfassungsrechtlich festgelegten und zeitlich dringlichen Eisenbahngrossprojekte nur ungenügende Mittel zur Verfügung stehen, wäre ein zusätzlicher Einnahmenverzicht völlig unverständlich.

2. Ein Verzicht auf die letzte Erhebungsstufe der LSVA auf dem Hintergrund steigender Dieselpreise und der damit erfolgten Forderungen des Lastwagengewerbes hiesse, eine einzelne Branche gegenüber allen andern zu privilegieren. Die massiv gestiegenen Dieselpreise treffen zum Beispiel die Bus- und die Schifffahrtsbranche im öffentlichen Verkehr ebenfalls sehr hart. Auch in der Tourismusbranche fallen, etwa beim Betrieb der Pistenfahrzeuge, stark erhöhte Kosten an. Dennoch gibt es keine entsprechenden Absichten im EFD, diese Kosten mit Bundesmitteln zu senken. Obwohl die öV-Branche diese Verluste auch nicht kurzfristig mit entsprechenden Preiserhöhungen kompensieren kann, geht sie davon aus, dass sie im Sinne ihrer unternehmerischen Eigenverantwortung diese Kostenentwicklung bestmöglich selber auffangen muss.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an den vom Bundesrat im Zusammenhang mit dem Schienengüterverkehr eingeschlagenen Pfad, die Verbilligungen des Wagenladungsverkehrs (WLV) im Hinblick auf die bisher unbestritten vorgesehene Erhöhung der LSVA abzubauen. Ein einseitiger Verzicht auf die LSVA-Erhöhung führt damit in diesem Bereich nochmals zu einer verkehrspolitisch unerwünschten Wettbewerbsverzerrung.

Wir appellieren deshalb an Sie als Departementsvorsteher, im Sinne der bisherigen verkehrspolitischen Entscheide nicht auf die Erhöhung der LSVA zu verzichten, damit die Wettbewerbssituation der verschiedenen Verkehrsträger untereinander nicht noch weiter verzerrt wird und die nötigen Finanzierungsmittel für die beschlossenen Grossprojekte nicht nochmals geschmälert werden.

Wir bedanken uns ganz herzlich für die Berücksichtigung dieser Überlegungen.

Downloads

Brief_LSVA_an_BR_Merz_16_8_08.pdf (70.7 kB)

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Imagebroschüre RTE

Imagebroschüre.pdf (656 kB)
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