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Bern, den 5. März 2008
Der Verband öffentlicher Verkehr spricht sich in seiner Vernehmlassung zur Revision der Binnenschifffahrtsverordnung gegen die Zulassung von Wassermotorrädern aus.
Die Seen und Flüsse werden von breiten Kreisen in zunehmendem Masse als Erholungsraum genutzt, wobei eine Vielzahl von Spiel-, Spass- und Sportgeräten Verwendung findet. Wassermotorräder würden diesen Freizeitraum zusätzlich belasten und das bereits bestehende Gefahrenpotenzial beträchtlich erhöhen.
Entscheidend ist dabei, dass es zwar genügend Vorschriften bezüglich Lärmemissionen gibt, diese aber gerade bei unseren kleinräumigen Verhältnissen die Belästigungen der Erholung suchenden Fahrgäste der Kurse der Schifffahrtsgesellschaften nicht verhindern können. Die zulässigen Grenzwerte sind nicht unter dem Gesichtpunkt einer unter Umständen lange andauernden Einwirkung festgelegt worden.
Im Speziellen müsste aufgrund praktischer Erfahrungen mit den Kategorien der durch Boote geschleppten Fun-Sportler, der Surfer und der Drachensegler bei einer allfälligen Festlegung von bewilligten Wasserflächen zur Gewährleistung des sicheren Verkehrs der fahrplanmässigen Kursschifffahrt ein Abstand von 300 Metern zu deren Fahrstrassen vorgeschrieben werden.
Die geltenden Gesetze und Verordnungen regeln den Verkehr und die Nutzung der Gewässer. Bedauerlicherweise wird aber immer wieder festgestellt, dass Vollzug, Überwachung und Ahndung von Übertretungen ungenügend umgesetzt werden. Dies vor allem aufgrund von Personalunterbeständen bei den Polizeikräften. Es ist deshalb wenig sinnvoll Vorschriften zu erlassen, welche in der Praxis kaum kontrolliert werden können.
Tiefere europäische Umweltschutzstandards, welche die Schweizer Vorgaben unterlaufen, sollten nicht über die Begründung, ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis beseitigen zu müssen, eingeführt werden. Die Schifffahrtsgesellschaften denken dabei auch an die neue Möglichkeit der Zulassung von Schiffen, die über ein direktes, nur mit einem Ventil gesichertes Abflussrohr aus dem Abwassertank verfügen oder deren Schiffsschale als Treibstofftankwand verwendet wird.
Der VöV beantragt deshalb dem Bundesamt für Verkehr, dass der Betrieb von Wassermotorrädern auf Schweizerischen Gewässern nicht zugelassen wird.
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