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Fahrausweise in Fernverkehrszügen: Wer das Billett im Zug löst, bezahlt künftig zehn Franken

Die Schweizer Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs erhöhen per 1. August 2009 die Tarife für den Fahrausweisverkauf in Fernverkehrszügen von bisher fünf auf neu zehn Franken. Damit soll das Zugpersonal entlastet werden, indem künftig wieder mehr Reisende ihr Billett bereits vor der Fahrt lösen – sei es an einem der Billettautomaten, am Schalter oder online im Internet und via Handy. Nicht tangiert von diesem Entscheid ist der Klassenwechsel: Dieser kann im Zug weiterhin zu unveränderten Bedingungen gelöst werden.

Immer mehr Kunden nutzen täglich den öffentlichen Verkehr für ihre Fahrt zur Arbeit oder für Freizeitaktivitäten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Billettverkäufe im Zug. Dies führt dazu, dass namentlich in gut besetzten Zügen zu den Hauptverkehrszeiten das Zugpersonal wegen der aufwändigen Fahrausweis-Verkäufe nicht bei allen Kunden präsent sein kann. Darunter leidet die Servicequalität für die Kundinnen und Kunden.

Mit einer spürbaren Anhebung des Tarifs für den Verkauf von Fahrausweisen im Zug von heute 5 Franken auf neu 10 Franken tragen die Transportunternehmen der Entwicklung Rechnung und hoffen so, das Zugpersonal von den Billettverkäufen teilweise zu entlasten. Selbstverständlich wird der Erwerb von Fahrausweisen in begleiteten Zügen aber auch künftig möglich sein. Die Neuerung tritt auf den 1. August 2009 in Kraft.

Erleichtert wird dieser Schritt dadurch, dass die Verkehrsunternehmen in den letzten Jahren die Vertriebskanäle für Billette kontinuierlich ausgebaut und vervielfältigt haben: Heute können Fahrausweise nicht nur am Schalter, sondern problemlos an jeder Bahnstation am Billett-Automaten bezogen werden. Hinzu kommen online-Tickets, die von zuhause aus via Internet oder von unterwegs aufs Handy bezogen werden können (www.sbb.ch/ticketshop).

Schliesslich erhoffen sich die Transportunternehmen von der Massnahme auch, die Zahl jener Reisenden zu reduzieren, die erst im Zug ein Billett lösen, weil sie hoffen, nicht kontrolliert zu werden.

Der sogenannte Klassenwechsel im Zug, also die Aufwertung eines gültigen 2.-Klasse-Billetts zu einem 1.-Klasse-Billett, ist von der Massnahme nicht betroffen. Dieser kann im Zug weiterhin zu unveränderten Bedingungen – der Preisdifferenz zwischen 1. und 2. Klasse – gelöst werden.


Weitere Auskünfte:
Roger Baumann, Kommunikation VöV, 031 359 23 15 / 079 270 10 00
Reto Kormann, Mediensprecher SBB, 051 220 41 11

Downloads

090617_Anpassung_Fahrausweisverkauf_d.pdf (47.9 kB)

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