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Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)

Mit der Mitte Januar veröffentlichten Botschaft zur Verkehrsfinanzierungsvorlage FABI hat der Bundesrat die Forderungen des VöV zu einem grossen Teil übernommen: Der Beitrag des Bundes schafft eine bessere «Opfersymmetrie», zudem sind die Kantone bereit, ihren Teil an FABI zu übernehmen. Der VöV unterstützt den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats zur VCS-Initiative, denn er stellt die Finanzierung der Bahninfrastruktur langfristig sicher. Der VöV erwartet aber, dass der Umfang der ersten Ausbauetappe (vom Bund mit 3,5 Milliarden angedacht) nach oben angepasst wird. Der öffentliche Verkehr benötigt in einer 1. Ausbauetappe zirka 6 Mia. Franken. Diese sind notwendig, um Projekte in allen Regionen zu unterstützen. Die Transportunternehmen tragen ihren Teil mit umfangreichen Effizienzsteigerungen in allen Bereichen bei.

Die Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ist für die Zukunft der Eisenbahn äusserst wichtig – deshalb ist sie auf die Unterstützung all derjenigen Kreise angewiesen, die eine langfristig sichere Finanzierung des öffentlichen Verkehrssystems in der Schweiz anstreben. Wie zahlreiche andere Organisationen hat sich in der Vernehmlassung auch der VöV im Grundsatz hinter den Vorschlag des Bundesrats gestellt, der eine gut aufgestellte Basis für eine mehrheitsfähige Vorlage ist. Die wichtigsten Elemente sind dabei die Schaffung eines unbefristeten Fonds für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Zuführung zusätzlicher Mittel in diesen Fonds sowie eine erste konkrete Ausbauetappe.

Planungssicherheit im Regionalverkehr
Um die Kantone als wichtige Partner des öffentlichen Verkehrs bei der FABI-Zusatzfinanzierung definitiv ins Boot zu holen, ist auch nach Lösungen zu suchen, die über die Finanzierung der Schieneninfrastruktur hinausgehen. Dabei ist in erster Linie an die Finanzierung des Betriebs beim regionalen Personenverkehr zu denken. Dieser ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Fläche. Sein Angebot wird gemeinsam von Bund und den Kantonen bestellt, wobei der Bundesanteil der Finanzierung auf 50 Prozent festgelegt wurde. Der Bund ist bei dieser Finanzierung, die für die Kantone äusserst wichtig ist, heute leider nicht immer ein verlässlicher Partner. Im Zuge der jährlichen Budgetprozesse oder von Sparpaketen wurden immer wieder Kürzungen vorgenommen, so dass der Bundesanteil unter die vorgesehene Hälfte sank.

Dies führt für Transportunternehmen und Kantone zu grosser Planungsunsicherheit beziehungsweise zu parlamentarischen «Feuerwehrübungen». Da das Budget des Bundes erst im Dezember beschlossen wird, das Fahrplanangebot aber schon vorher festgelegt wird, führt dies jeweils dazu, dass die Kantone die Differenz übernehmen müssen. Wenn der Bund nun garantieren würde, dass er künftig – mindestens während 10 bis 15 Jahren – seinen hälftigen Anteil an der Finanzierung des Regionalverkehrs effektiv leistet, führte dies zu einer wesentlichen politischen Entkrampfung: Kantone und Transportunternehmen hätten so endlich Planungssicherheit. Eine solche Zusicherung würde für die Bundeskasse keine oder höchstens eine äusserst geringe Zusatzbelastung darstellen.


Downloads

Medienmitteilungen FABI

Medienmitteilung vom 20. Januar 2011

MM_FABI_d_20.01.2011.pdf (13.5 kB)


Medienmitteilung vom 31. März 2011

MM_FABI_d_31.03.2011.pdf (17.9 kB)


Medienmitteilung vom 30. Juni 2011

MM_FABI_d_30.06.2011.pdf (56.2 kB)


Medienmitteilung vom 2. November 2011

MM_FABI_d_02.11.2011.pdf (56.8 kB)

Bildung im öV 

Betriebswirtschaftliche Weiterbildungsangebote im öV.pdf (1 MB)

http://www.hslu.ch/itw

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Imagebroschüre RTE

Imagebroschüre.pdf (656 kB)
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