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Der öffentliche Verkehr ist enttäuscht über das Scheitern des BGST

In den Schlussabstimmungen der Frühlingssession haben die unterschiedlichen Standpunkte von links und rechts das Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen (BGST) im Nationalrat zu Fall gebracht. Damit ergibt sich nach mehrjähriger Vorarbeit eine unbefriedigende Situation. Den Transportunternehmen wird es erschwert, ihrer Verantwortung gegenüber den Kunden und dem Personal bezüglich Sicherheit und Ordnung nachzukommen.

Der VöV ist enttäuscht über das Nein des Nationalrates zum Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen (BGST). Die SVP stimmte mit der Begründung nein, es brauche eine Vollpolizei, die SP, weil sie die Übertragung von Aufgaben an Dritte ablehnt. Hinzu kommen gewerkschaftliche Argumente die vom Polizeibeamtenverband getragen werden.

Tatsache ist: Die Transportunternehmen wollen ihre Verantwortung für die Sicherheit der Reisenden und des Personals wahrnehmen. Die nötigen Kompetenzen und die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen heute aber weitgehend. Die jetzt abgelehnte Gesetzesvorlage hätte den Transportunternehmen (sowohl im öffentlichen wie im rein touristischen Verkehr) genau die für sie notwendige Flexibilität in der Organisation und bei den Instrumenten gebracht, um ihre Verantwortung in Sachen Personensicherheit sowohl gegenüber den Kunden wie auch gegenüber dem Personal wahrzunehmen.

Das Scheitern des Gesetzes in der Schlussabstimmung bedeutet, dass von Null an wieder begonnen werden muss.


Weitere Auskünfte:
Peter Vollmer, Direktor VöV, 031 359 23 35 / 079 318 02 35
Roger Baumann, Kommunikation VöV, 031 359 23 15 / 079 270 10 00

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MM_BGST_20_03_09_d.pdf (24.1 kB)

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