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Chauffeurzulassungsverordnung CZV

Auf der dreisprachigen Informationsseite www.cambus.ch der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa erhalten Sie alle Informationen über die CZV. Sie finden alles über die Grundlagen, die CZV-Prüfungen der Grundqualifikation für den Fähigkeitsausweis, die Weiterbildungen nach CZV und die häufig gestellten Fragen FAQ.

Anmeldeformular Prüfung:


Italienisch
Iscrizione Esame

CZV-Prüfung

An der mündlichen Prüfung CZV und an der Prüfung allgemeiner Teil Praxis CZV haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie die zur Durchführung von Personentransporten erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • die schriftliche Prüfung CZV gemäss Art. 12 Abs. 1 Bst. a CZV nachweislich bestanden hat;
  • sich mindestens 65 Tage vor der Prüfung angemeldet hat;
  • dem verbindlichen Zahlungstermin der Rechnung von 30 Tagen Folge geleistet hat;
  • die Prüfung nicht mehr als zweimal abgelegt hat (max. 3 Prüfungsdurchgänge möglich gemäss Art. 15 Abs. 1 CZV).
Die Bewerber müssen zu Beginn der Prüfung die Bestätigung der bestandenen schriftlichen Prüfung CZV, welche Sie vom Strassenverkehrsamt erhalten haben, vorweisen können. Andernfalls werden sie nicht zur Prüfung zugelassen. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

Dauer
Die Prüfung dauert insgesamt 120 Minuten und ist wie folgt aufgeteilt:
  • mündliche Prüfung CZV: 90 Minuten
  • allgemeiner Teil Praxis CZV: 30 Minuten
Die mündliche Prüfung CZV beinhaltet 3 Fachgespräche. In der Prüfung allgemeiner Teil Praxis CZV muss eine praktische Aufgabe gelöst werden.
Insgesamt muss mit einem zeitlichen Aufwand (inkl. Pausen) von einem halben Tag gerechnet werden. Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsteilen erfolgt nach Eingang der Anmeldung und wird vor Ort bekannt gegeben.

Ausnahmen
Wer bereits einen Fähigkeitsausweis für den Güter- oder Personentransport besitzt und den Fähigkeitsausweis für die jeweils andere Kategorie erwerben will, legt eine reduzierte Prüfung ab. Diese beinhaltet ein Fachgespräch der mündlichen Prüfung CZV (30 Minuten) sowie die Prüfung allgemeiner Teil Praxis CZV (30 Minuten) der betreffenden Kategorie. Die Bewerber müssen zu Beginn der Prüfung den bereits vorhandenen Fähigkeitsausweis vorweisen können. Andernfalls werden sie nicht zur Prüfung zugelassen. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

Anmeldung
Das Anmeldeverfahren richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASTAG für die CZV-Prüfungen.

Ausschluss
In begründeten Fällen (Prüfungsbetrug, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, undiszipliniertes Verhalten, zu spätes Erscheinen etc.) behält sich die Prüfungsleitung vor, Bewerber nicht zur Prüfung zuzulassen bzw. von der Prüfung auszuschliessen. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

Prüfungsergebnis
Für das Bestehen der mündlichen Prüfung CZV ist die Gesamtbewertung der drei Fachgespräche massgebend. Der allgemeine Teil Praxis wird separat bewertet. Das Prüfungsergebnis wird den Bewerbern nach Abschluss sämtlicher Prüfungsteile am Prüfungstag mitgeteilt.

Prüfungswiederholung
Bewerber, welche die Prüfung nicht bestanden haben, müssen den/die jeweiligen Prüfungsteil/e (mündliche Prüfung CZV, allgemeiner Teil Praxis CZV) wiederholen, welche/n sie nicht bestanden haben. Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden.

Beschwerden
Beanstandungen zum Prüfungsverlauf sind unverzüglich vor Ort an die Prüfungsleitung zu richten. Gegen das Prüfungsergebnis kann innert 14 Tagen seit der Eröffnung schriftlich und begründet bei der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, asa (QS Kommission CZV) Beschwerde erhoben werden. Die QSK teilt ihren Entscheid dem Beschwerdeführer und der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons mit. Das weitere Beschwerdeverfahren richtet sich nach kantonalem Recht.

öV Manager/in 

Vorbereitungskurs Höhere Fachprüfung Dipl. Manager/in öV 2010 - 2012

Am 22. Oktober 2010 startet der nächste Vorbereitungs- kurs. Informationen und Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Klicken Sie hier für weitere Informationen zum RTE.
Impressum · Disclaimer
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