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Billettpflicht im Fernverkehr ab Dezember 2011

Der „Strategieausschuss Direkter Verkehr“ (StAD) unter der Leitung des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) hat beschlossen, auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2011 die Billettpflicht im Fernverkehr einzuführen. Damit die Umsetzung möglichst sanft erfolgen kann, erarbeitet die SBB in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Zugpersonals Kulanzmassnahmen und Ausnahmeregelungen. Die Zugbegleiter können sich künftig noch stärker auf ihre Service- und Gastgeberrolle konzentrieren.

Gerade zu Spitzenzeiten ist die Auslastung der Züge so hoch, dass die Zugbegleiter je länger je weniger alle Reisenden kontrollieren können. Das führt dazu, dass viele Reisende keine Möglichkeit haben, auf dem Zug ihr Billett zu lösen - so entgehen beispielsweise der SBB Erträge im zweistelligen Millionenbereich. Der Strategieausschuss Direkter Verkehr (StAD) unter der Leitung des VöV hat deshalb beschlossen, auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2011 hin im Fernverkehr (also Züge mit der Bezeichnung IC, IR oder ICN) die Billettpflicht einzuführen. Dies gibt den Zugbegleitern auch die Möglichkeit, sich noch stärker auf ihre Service- und Gastgeberrolle zu konzentrieren.

Billettpflicht bedeutet, dass die Reisenden im Fernverkehr vor Reiseantritt ihr Billett gelöst oder entwertet haben müssen – andernfalls müssen sie wie im Regionalverkehr einen Zuschlag bezahlen. Dies wird grundsätzlich auf allen Fernverkehrszügen der Fall sein, den touristischen Transportunternehmen wie etwa Rhätische Bahn, Postauto oder der Schifffahrt steht es frei, nach wie vor das gesamte Sortiment im Zug zu verkaufen.

Personalvertretung gestaltet Umsetzung mit
Damit die Umsetzung in der Praxis gut funktioniert, werden in enger Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des SBB-Zugpersonals Kulanzmassnahmen und Ausnahmeregelungen erarbeitet.
Heute lösen nur noch zwei von Tausend Reisenden der SBB ihren Fahrausweis im Zug. Die Verkaufskanäle sind in den letzten Jahren ständig ausgebaut worden. Insbesondere für den spontanen Kauf kurz vor Abfahrt eignen sich die Ticketshops von SBB Mobile, sbb.ch sowie die modernen Billettautomaten sehr gut. Der Entscheid der öV-Branche ändert nichts daran, dass in den Fernverkehrszügen der SBB auch künftig zwei Zugbegleiter mitfahren. Es braucht die 125 neuen Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, die bis 2013 ausgebildet werden.


Weitere Auskünfte:
Roger Baumann, Kommunikation VöV, 031 359 23 15 / 079 270 10 00
SBB Medienstelle, press@sbb.ch, 051 220 41 11


Downloads


Medienmitteilung

MM_Billettpflicht_d.pdf (30.8 kB)

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Imagebroschüre RTE

Imagebroschüre.pdf (656 kB)
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