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03 Bahnreform 2

VöV_Schriften_03:
Vernehmlassung Bahnreform 2, Stellungnahme VöV


46 Seiten, Format A5, geheftet
Schutzgebühr Fr. 10.--.

V_Schrift_03_de.pdf (204 kB)

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Die entscheidenden Impulse für einen leistungsfähigen und effizienten öffentlichen Verkehr müssen von unabhängigen und integrierten Unternehmen ausgehen.
Die Effizienz des öffentlichen Verkehrs und insbesondere der Bahnen, so die vom VöV mitgetragene Grundphilosophie der jetzigen und der vergangenen Bahnreformen, muss steigen. Zentrale Elemente sind dabei die Erhaltung der integrierten Unternehmen - Infrastruktur und Verkehr werden aus einer Hand betrieben - sowie die Stärkung der unternehmerischen Freiheit. Letztere darf aber nicht wieder durch eine hohe Regulierungsdichte, beispielsweise in den Bereichen Aufsicht, Ausbildung oder Konzessionserteilung beschränkt werden. Die Transportunternehmen sehen sich bereits heute im schwierigen Spannungsfeld zwischen Service public und Wettbewerb eingeklemmt. Diese Situation darf nicht noch zusätzlich verschärft werden. Die Doppelrolle des Bundesamts für Verkehr (BAV) als Regulator und Besteller birgt dabei zusätzlichen Konfliktstoff. Die Rolle eines Schiedsrichters im Streitfall müssen künftig die Schiedskommission für den Netzzugang oder andere vom BAV unabhängige Instanzen wahrnehmen.

Die Konzessionierten Transportunternehmen (KTU) müssen gleiche Voraussetzungen wie die SBB erhalten.
Die KTU müssen mit der Bahnreform 2 der SBB gleichgestellt werden oder analoge Lösungen erhalten. Diese Forderung bildet den Kernpunkt der Bahnreform 2. Denn alle Transportunternehmen sollen künftig mit gleichen Voraussetzungen am Verkehrsmarkt teilnehmen können. Dazu gehört auch die Regelung der Altlasten der KTU-Pensionskassen. Im Rahmen der Bahnreform 1 hatte der Bund den aufgelaufenen Fehlbetrag der SBB-Pensionskasse übernommen. Analog sind auch die KTU-Pensionskassen zu entschulden, um den Bahnen gleichwertige Startchancen zu verschaffen.

Die Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung muss das bestehende Schienennetz in die ungeteilte Verantwortung des Bundes legen.
Die Schweiz besitzt ein hochintegriertes Netz des öffentlichen Verkehrs. Eine einheitliche Infrastrukturfinanzierung drängt sich daher auf. Das gesamte Schienennetz, auf dem mit Bundesunterstützung Verkehr rollt, muss ein zusammenhängendes Grundnetz bilden. Dafür muss der Bund die ungeteilte Finanzierungsverantwortung innehaben. Die Mehrkosten des Bundes von jährlich etwa 70 Millionen Franken gegenüber dem jetzigen Zustand können durch einen erhöhten Anteil der Kantone an den Abgeltungen des Verkehrs kompensiert werden.

Die Umgestaltung der öV-Landschaft Schweiz verlangt nach neuen Rollen der Eigentümer und Behörden.
Die öV-Landschaft ist im Umbruch. Markt- und Wettbewerbskräfte führen laufend zu Fusionen und Kooperationen der Transportunternehmen. Der Wettbewerb zwischen den Transportunternehmen soll dabei in erster Linie durch Benchmarking und subsidiär durch Ausschreibungen erfolgen; letztere müssen ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielen können. Die Konzentration der Unternehmenslandschaft wirft auch die Frage nach den künftigen Rollen von Behörden und Eigentümern auf. Wer soll künftig als Investor in die Infrastruktur der Bahnen und den Verkehr auftreten? Sind der Bund und die Kantone als Eigentümer bereit, in Bahnunternehmen zu investieren und diese gleichzeitig gegeneinander konkurrieren zu lassen? Welche Rolle können und sollen private Investoren spielen? Diese Fragen müssen geklärt werden. Denn der öffentliche Verkehr der Schweiz braucht eine widerspruchsfreie und effiziente Organisation, um seine Attraktivität weiter steigern zu können.

Regelwerk Technik Eisenbahn  

Imagebroschüre RTE

Imagebroschüre.pdf (656 kB)
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