|
VöV_Schriften_01: Die Eisenbahnpolitik der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf die Schweiz
20 Seiten, Format A5 geheftet Schutzgebühr Fr. 10.--
V_Schrift_01_de.pdf (123 kB)
Bestellen |
|
|
Im Bereich Verkehr lautet das Hauptziel der EU, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Verkehrsträgern zu schaffen. Dem Schienenverkehr, insbesondere dem Güterverkehr, misst sie dabei eine strategische Bedeutung zu. Die Schweiz hat mit der EU das Landverkehrsabkommen (LVA) abgeschlossen.
Die gesetzgeberischen Tätigkeiten der EU haben zu verschiedenen Reformen und Massnahmen geführt. 1991 erliess die EU das erste Eisenbahnpaket. Dieses besteht aus drei Richtlinien, die später durch das sogenannte Infrastruktur Paket weiter entwickelt wurden. Ausserdem erliess die EU die Interoperabilitäts-Richtlinien, damit der Wettbewerb auf der Schiene nicht durch technische Marktabschottungen zunichte gemacht wird. Was die Ausschreibung von Verkehrsleistungen betrifft, will die EU-Kommission den kontrollierten Wettbewerb für Verkehrsleistungen in bestimmten Fällen (Unternehmen die von Konzession oder finanzieller Hilfe profitieren) einführen. Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu diesem Thema im Fall Altmark Stellung genommen.
Für die Zukunft umfasst das zweite Eisenbahnpaket mit dem Titel «Auf dem Weg zu einem integrierten europäischen Eisenbahnraum» fünf Vorschläge. Ein drittes Eisenbahnpaket ist schon vorgesehen, um die Fortsetzung der Integration des europäischen Eisenbahnsystems zu erlauben. Verschiedene andere Arbeiten befinden sich in Gange, namentlich im Bereich Sicherheit und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Was die Rolle des europäischen Parlament betrifft, ist seine Rolle mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags am 1. Mai 1999 erheblich gestärkt worden. Denn seither unterliegt die Verkehrspolitik dem Mitentscheidungsverfahren. Die Verkehrsminister bremsen aber den Tatendrang des Parlaments.
Im Bereich Richtlinienumsetzung in der juristischen Ordnung der Mitgliedstaaten stellt man Zurückhaltung fest. So droht einigen Staaten ein Verfahren vor dem EuGH wegen Versäumnissen bei der Liberalisierung des Bahngüterverkehrs.
Die in Brüssel getroffenen Massnahmen haben auch die Schweiz beeinflusst. Mit der Bahnreform 1 wurde das Schweizer Recht den Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets (ohne Infrastrukturpaket) angepasst. Im Bereich Interoperabilität soll tendenziell eine Harmonisierung mit dem EU-Recht erfolgen. Die Ausschreibung von Verkehrsleistungen ist Bestandteil der Bahnreform 2. Die Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz (ADFV) entspricht den Bedingungen des EuGH im Fall Altmark. Einige Aspekte des zweiten und dritten Eisenbahnpakets werden auch eine Harmonisierung des Schweizerischen Rechts verlangen.
Endlich ist festzustellen, dass die Schweiz und die EU vor gewaltigen Herausforderungen stehen, die nicht unbeidngt gemeinsame Interessen zeigen: Konflikte sind zu befürchten.
|